Schießordnung
Leitung, Aufsicht, Sicherheit
Die Schießleitung beim Königsschießen liegt in den Händen des Schützenobersten, zur Schießaufsicht innerhalb der Absperrung bedient er sich zur Unterstützung zweier Offiziere.
In der Absperrzone darf sich außer der Schießleitung und der Schießaufsicht lediglich der Schießmeister, der Vereinsvorsitzende oder ein zu seiner Vertretung bestimmtes Vorstandsmitglied befinden.
Die Schützen betreten in der Reihenfolge des Schießens einzeln die Absperrzone und verlassen diese sofort nach Abgabe des Schusses.
Berechtigung zum Schießen
Berechtigt, am Königsschießen teilzunehmen sind alle Vereinsmitglieder, die vor dem 1. Januar des jeweiligen Schützenjahres Mitglieder des Vereins waren und ihren Jahresbeitrag entrichtet haben.
Schießablauf
Den Anordnungen der Schießleitung und der Schießaufsicht ist jederzeit Folge zu leisten.
Je nach Zustand des Vogels kann die Schießleitung eine Schießpause und ein Weiterschießen in zwangloser Folge anordnen.
Hat der Vogel einen Zustand erreicht, der auf einen baldigen Königsschuß schließen läßt, ist von der Schießleitung der Beginn des Endkampfes bekannt zu geben.
Alle ernsthaften Bewerber haben sich namentlich bei der Schießleitung in eine Liste einzutragen. Nur nach dieser Liste wird der Endkampf durchgeführt. Es hat jeder das Recht, sich bis zum Schluß eintragen zu lassen, er kann jedoch erst am nächsten Durchgang teilnehmen.
In Ausnahmefällen kann von der Schießleitung ein Schützenmitglied vom Schießen ausgeschlossen werden, wenn
- von einem Schützen die Anordnungen der Schießleitung nicht befolgt werden,
- ein Schütze stark angetrunken ist,
- bei einem Schützen die Zusammenstellung des Hofstaates stark in Frage gestellt ist.
Beschluß der Generalversammlung am 17.09.1975
Revision 1 1997